Ausbildung zum Motorbootführer der Wasserwacht:
Mit der Ausbildung zum Motorrettungsbootsführer in der
Wasserwacht erwirbt der Bewerber das Befähigungszeugnis Motorboot.
Damit erhält er die Erlaubnis, Boote mit mehr als 3,69 KW(5PS) und unter 15
Metern Länge zu fahren.
Voraussetzungen
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Ausbildungsinhalte
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Das Befähigungszeugnis Motorboot kann entzogen werden, wenn der Inhaber:
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altes Dienstabzeichen

Letzte Bearbeitung am: 20.04.10