Regelwerk Badewannenrennen

Ausschreibung und Teilnahmebedingungen
Badewannenrennen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Ausschreibung regelt die Teilnahmebedingungen sowie den Ablauf des Badewannenrennens.
(2) Mit der Teilnahme erkennen alle Mannschaften die nachfolgenden Bestimmungen als verbindlich an.

 § 2 Definition „Badewanne“
(1) Als „Badewannen“ gelten alle schwimmfähigen Eigenkonstruktionen, die ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nach keine herkömmlichen Wasserfahrzeuge darstellen.Beispielsweise wäre es aber möglich, Bauteile von Booten oder andere schwimmfähige Wassergefährte, in die Konstruktion mit einzubinden (z. B. ein SUP, Luftmatratze, etc.). Im Vordergrund soll allerdings immer der Faktor „Selbstgebaut“ stehen. Bei Fragen zur Konstruktion kann sich jederzeit bei uns gemeldet werden.
(2) Die Konstruktionen müssen in der Lage sein, die vollständige Besatzung sicher zu tragen.
(3) Die maximale Grundfläche beträgt 6 m².
(4) Die Besatzung besteht aus 2 oder 4 Personen.

 § 3 Antrieb und technische Vorgaben
(1) Der Antrieb erfolgt ausschließlich durch Muskelkraft.
(2) Jegliche Form technischer Motorisierung ist unzulässig und führt zur Disqualifikation.
(3) Das Staken und Schieben ist nicht gestattet.
(4) Jedes Schwimmgerät darf optional mit einem Segel von maximal 4 m² ausgestattet werden.

 § 4 Umwelt- und Materialvorgaben
(1) Es dürfen ausschließlich umweltverträgliche Materialien verwendet werden.
(2) Die Nutzung von Behältnissen oder Schwimmkörpern, die ursprünglich für den Transport umweltgefährdender Stoffe vorgesehen waren, ist untersagt.
(3) Anstriche, Öle oder sonstige Materialien, die potenziell umweltschädlich sind oder deren Herkunft nicht eindeutig ist, sind nicht zulässig.
(4) Jegliche Beeinträchtigung der Umwelt ist zu vermeiden.

 § 5 Fair Play und Disqualifikation
(1) Von allen Teilnehmenden wird ein sportlich faires Verhalten erwartet.
(2) Verstöße gegen diese Ausschreibung oder unsportliches Verhalten führen zur Disqualifikation der betreffenden Mannschaft.

 § 6 Rennstrecke und Ablauf
(1) Die Rennstrecke ist U-förmig angelegt und umfasst eine Distanz von ca. 120 Metern auf dem Wasser.
(2) Start und Ziel befinden sich an Land.
(3) Vor Rennbeginn werden die Schwimmkörper zu Wasser gelassen und durch die Rennkommission ausgerichtet.
(4) Ein Besatzungsmitglied (Bootsmann) hält die Badewanne an der zugewiesenen Position. Die übrigen Teammitglieder begeben sich zur Startlinie.
(5) Nach dem Startsignal laufen die Teammitglieder zum Schwimmkörper, steigen auf und beginnen das Rennen.
(6) Während des Rennens sind zwei festgelegte Bahnmarken ordnungsgemäß zu umrunden.
(7) Nach dem Überqueren einer Zwischenlinie sichert der Bootsmann den Schwimmkörper, während die übrigen Teammitglieder die Strecke bis zum Ziel laufend zurücklegen.
(8) Die Zeitmessung endet mit dem Überqueren der Ziellinie durch das letzte Teammitglied.

 § 7 Wertung
(1) Die Platzierung erfolgt auf Grundlage der erzielten Zeiten.
(2) Das Team mit der schnellsten Zeit wird als Sieger seiner jeweiligen Klasse ermittelt.

 § 8 Design-Preis
(1) Vor Beginn der Rennen erfolgt eine Bewertung der Schwimmkörper durch eine Jury.
(2) Bewertet werden insbesondere Gestaltung, Kreativität sowie die Qualität der handwerklichen Umsetzung.
(3) Weitere Bewertungskriterien können durch die Jury festgelegt werden.
(4) Die Juryentscheidung ist endgültig.